Thema:
Re:Ehegattensplitting flat
Autor: Zinkhal
Datum:24.08.22 10:50
Antwort auf:Re:Ehegattensplitting von _bla_

>>Halte ich damals wie heute für unfair und für einen schlechten Mechanismus. Wir haben aber letztens für das erste Ehejahr vom Finanzamt etwa 15.000€ Rückzahlung bekommen. Alter, da haben wir blöd geguckt. Wir hätten so viel mehr Netto haben können.
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>Ich halte es für fair. Das Ehegattensplitting sorgt dafür, das es egal ist, wie sich das Einkommen innerhalb der Ehe auf die Eheleute verteilt. Warum sollte es fair sein, wenn bspw. ein Lehrerpaar bei dem beide 50% Teilzeit arbeiten viel weniger Steuern zahlt, als wenn einer 100% arbeitet und der andere 0%? Das Ehegattensplitting sorgt nur dafür, das das Einkommen steuerlich so behandelt wird, als ob beide Partner jeweils genauso viel verdienen. Wenn ihr soviel zurückbekommen habt, dann muss einer von euch praktisch gar kein Einkommen gehabt haben und der andere ein ziemlich hohes. Ohne das Ehegattensplitting würde ein Ehepartner, der seine Partner ohne Einkommen finanziert genauso behandelt werden, wie ein Single der das ganze Geld für sich alleine zur Verfügung hat. Das wäre doch auch nicht fair.


Das Ehegattensplitting ist einzig dem besonderen Schutz der Ehe lt. Grundgesetz geschuldet und wurde zu einer Zeit eingeführt, als es noch die "klassische" Rollenverteilung gab und es selbstverständlich war, dass die Frau die Kindererziehung übernimmt. Diese Rollenverteilung ist jedoch absolut überholt.

Ich wäre vielmehr dafür, dass man ein Kindersplitting einführt und folglich die Eltern steuerlich entlastet werden.

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>Das einzige Problem was ich am Ehegattensplitting sehe, ist das das Splitting davon ausgeht, das sich die Ehepartner das gesamte gemeinsame Einkommen zu gleichen Teilen teilen, aber längst nicht jede Ehe so gelebt wird. Es ist natürlich unfair, wenn die Steuer davon ausgeht, das ein Mann die Hälfte seines Einkommens an seine Frau abgibt, der dann aber in Wirklichkeit nur ein kleines Taschengeld abgibt und das gesamte gemeinsame Einkommen als sein Einkommen ansieht. Mein Vorschlag zur Reform wäre daher den Mechanismus hinter dem Ehegattensplitting sichtbarer zu machen: Die Ehepartner dürfen jeweils bis zu 50% ihres Bruttoeinkommens auf den Partner übertragen und nach der Übertragung wird dann jeder individuell besteuert.


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