Thema:
Re:"BP verdreifacht Quartalsgewinn durch hohe Ölpreise" flat
Autor: suicuique
Datum:02.08.22 12:35
Antwort auf:Re:"BP verdreifacht Quartalsgewinn durch hohe Ölpreise" von MattR

>>>>[https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2022-08/energiekonzern-bp-grossbritannien-quartalsgewinn-oelpreise]
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>>>>Bei solchen Meldungen kann ich einfach nicht verstehen wie sich jemand ernsthaft gegen Übergwinnsteuern oder Anti-Kriegsgewinn-Steuern agumentieren kann.
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>>>Wie soll denn so eine Besteuerung in der Praxis aussehen?
>>>Gibts da konkrete Beispiele?
>>
>>Naja, die Margen lassen sich doch feststellen und mit den Vorjahren vergleichen.
>>Sind ja alles börsennotierte Unternehmen die sogar Bilanzen pro Quartal erstellen.
>>
>>Inwiefern sollte es jetzt schwierig sein besonders auffällige spikes in den Margen zu erkennen und diese mit einem extra Abschlag zu belegen?
>>
>>Wo genau siehst Du zb eine besondere Schwierigkeit?
>>
>>gruß
>
>Das sich die Ölkonzerne die Taschen voll gemacht haben klar aber
>
>sollten dann auch ein Rüstungskonzern oder eine Firma die Wärmepumpen herstellt mehr Steuern zahlen? Wer entscheidet was gerade gut und böse ist?


Die zuständigen Stellen.

Ich meine, wir leben in einer Gesellschaft in der ständig darüber entscheiden wird was genehm ist und wann eine Grenze überschritten wird.
Warum sollte das ausgerechnet hier nicht gehen?

>Welches Signal sendet das aus im Hinblick auf künftige Investitionen aus?

Wenn Investitionen darauf aus sind in Notzeiten Notlagen auszunutzen bin ich nicht so sicher dass ich die haben wollen würde.

Und nein, bevor jemand auf die schlaue Idee kommt das mit Corona und zb Biontech zu vergleichen. Das ist ne andere Geschichte. Und ich werde mir sicher nicht die Zeit nehmen das auszudeklinieren.

>Welche Rechtssicherheit hat man langfristig in Deutschland zu investieren?

Ja, die Rechtsicherrheit die man zb hatte als nachträglich die Besteuerung von Altersversorgungen beschlossen worden sind.
Das war ok und das hier ginge zu weit?
Echt jetzt?
Ist "Rechtssicherheit" dein einziges Argument?

>Auch ein Verweis auf die "Gleichmäßigkeit der Besteuerung" §65 AO was letztlich sogar auf §3 des Grundgesetzes zurückzuführen ist in der Rechtssprechung.

Die "Gleichmäßgikeit der Besteuerung" sieht aber irgendwie keine Probleme darin sowas wie eine Steuerprogression zu realisieren.
Warum sollte das hier was anderes sein?

gruß


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