Thema:
Re:Zur Einordnung zwei Punkte flat
Autor: suicuique
Datum:31.05.22 15:35
Antwort auf:Zur Einordnung zwei Punkte von K!M

>2) Meinungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat. Das bedeutet NICHT, dass ich deine persönliche Meinung gut finden, akzeptieren, tolerieren oder anhören muss. Das ist NICHT Meinungsfreiheit.

Wow. Das dermaßen zu verdrehen ist schon eine Kunst.
Selbstverständlich hat Meinungsfreiheit nichts damit zu tun dass Du eine andere Meinung gut finden, akzeptieren, tolerieren oder auch nur anhören musst.
Sagt ja auch niemand.

Meinungsfreiheit heisst aber sehr wohl dass man (straffällige Instanzen außen vor) jedem zumindest die Möglichkeit geben muss gehört zu werden.

Dass Du die Chuzpe hast das Stören von diesem Akt des Gehörtwerdens selbst zur Meinungsfreiheit umzudeuten ist ... einer zivilisierten Gemeinschaft unwürdig.

In einer solchen sollte ein Meinungsdissenz durch Argumente beigelegt werden.
Nicht dadurch wer lauter pfeifen kann.


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