Thema:
Re:Zur Einordnung zwei Punkte flat
Autor: Matze (deaktiviert)
Datum:31.05.22 15:16
Antwort auf:Zur Einordnung zwei Punkte von K!M

>1) Hier ist ein Paradebeispiel (von vielen, unzähligen) wo das Reinrufen und Pfeiffen richtig, gerechtfertigt war. Zu dem Zeitpunkt und auch heute in der Rückschau

Was für ein abstruser Vergleich, einen stalinistischen Diktator, der für zahlreiche Gräueltaten verantwortlich war, als Rechtfertigung für das Stören der Rede eines demokratisch gewählten Politikers anzuführen.

>2) Meinungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat. Das bedeutet NICHT, dass ich deine persönliche Meinung gut finden, akzeptieren, tolerieren oder anhören muss. Das ist NICHT Meinungsfreiheit.

Haarspalterei. Das Stören so einer Veranstaltung ist einfach ein zutiefst undemokratischer Akt.


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