Thema:
Re:Frage an die Anwälte hier: Ist das rechtens? flat
Autor: makaimura
Datum:22.05.22 17:07
Antwort auf:Frage an die Anwälte hier: Ist das rechtens? von Kilian

Gehen untitulierte Forderungen denn überhaupt auf die Erben über ? Da wäre ich nicht so sicher. Gefühlt würde ich sagen, der Freund sollte froh sein, wenn die Erben auch nur die 150k zurückgeben wollen.

Nicht umsonst gäbe es da ja auch offiziellere Wege - man hätte ja z.b. eine Grundschuld eintragen lassen können.


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