Thema:
Frage an die Anwälte hier: Ist das rechtens? flat
Autor: Kilian
Datum:22.05.22 13:49
Antwort auf:Immobilien 6 - Wohnst du schon oder baust du noch? von lmarvin

Folgende Situation bei einem Schulfreund:

Sein Vater hatte vor kurzem einen Schlaganfall und ist ein paar Tage später leider verstorben. Wie sich nun herausgestellt hat, war er finanziell in Schieflage geraten und hatte sich von einem Bekannten 150.000€ geliehen. Dazu wurde in Beisein eines Anwalts ein Vertrag aufgesetzt, der Folgendes festhielt:

Sobald das Haus des Vaters verkauft wird, bekommt der Bekannte aus dem Erlös die 150.000€ zurück und zusätzlich die Hälfte des verbleibenden Betrags. Das Haus ist vor ein paar Jahren auf etwa 450.000€ geschätzt worden, d.h. in diesem Fall würde der Bekannte 150.000€ (Leihbetrag) + 150.000€ (Hälfte des Restbetrags) = 300.000€ bekommen. Meinem Schulfreund und seiner Schwester blieben je 75.000€ Erbe.

Mein Schulfreund will sich nun zwar nicht groß mit dem Bekannten seines verstorbenen Vaters streiten und wäre auch bereit, den Vertrag zu erfüllen, aber er hat Zweifel, ob hier nicht die Notlage seines Vaters ausgenutzt wurde und die Höhe des hier vsl. fälligen zusätzlichen Betrags (s.o.) noch in Ordnung ist.

Ich habe angeregt, den Fall anwaltlich prüfen zu lassen; IMO liegt hier evtl. eine sittenwidrige Vereinbarung vor. Ich bin aber nicht vom Fach und will meinem Kumpel nicht noch mehr Ärger ins Haus schaffen, als er sowieso schon hat (im Gegenteil will ich ihm natürlich in dieser schweren Zeit so gut es geht helfen).

Daher: Wie seht ihr die Sache bzw. wie würdet ihr vorgehen?


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