Thema:
Re:Es gibt keinen Anspruch auf 25 Grad flat
Autor: token
Datum:11.05.22 14:10
Antwort auf:Es gibt keinen Anspruch auf 25 Grad von Rocco

>Sagt das Bundeswirtschaftsministerium:
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>[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/gas-notfallplan-wirtschatftsministerium-101.html]
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>Geschützte Kunden bleiben geschützte Kunden. Die Frage ist: Auf was hat ein geschützter Kunde Anspruch?" Das müsse ergänzt werden. "Natürlich werden Haushalte mit Wärme versorgt, aber es gibt eben keinen Anspruch auf 25 Grad, sondern nur auf 20 oder 19." Die eigentliche Frage sei, wie man eine solche Regelung durchsetze, betonte Graichen.
>
>DAS frage ich mich auch. Wie würde man denn rein technisch die Gaszufuhr zu einem privaten Haushalt oder - noch komplizierter - in ein Mietshaus so kontrollieren, dass Räume nicht auf die plakativen 25°C geheizt werden könnten?


Umrüstung auf Thermostate verpflichtend machen, und da verpflichtende Caps für die Raumtemperatur setzen, würd ich schon als möglichen Weg sehen.

Und was Mietshäuser angeht, sowohl in meiner aktuellen Wohnung als auch der davor, gab es Phasen wo die Heizungszufuhr zentral abgedreht wurde. Ich hab das nie hinterfragt aber das schien mir zu häufig vorzukommen um irgendwas mit Wartung zu tun haben, auch gab es Phasen wo ich bspw. Bad mal voll durchheizen will, die Heizung komplett aufgedreht ist, aber eben nicht auf volle Pulle ballert, also auch da die Zufuhr offenbar zumindest runtergeregelt wurde.

Beide Wohnungen mit "Zentralheizung", hat vielleicht was damit zu tun, hab mich nie damit beschäftigt was damit einhergeht weil's mir auch egal war und ist.
Hab schon seit geraumer Zeit wenig geheizt und mittlerweile eh kaum noch.
Dafür hab ich mir zuletzt im Tschibo eine geile Wärmflaschennudel geholt die ich mir an kalten Abenden auf der Couch unter die Kuscheldecke parke, der Kamin des kleinen Mannes ;)


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