Thema:
Es gibt keinen Anspruch auf 25 Grad flat
Autor: Rocco
Datum:10.05.22 14:52
Antwort auf:Politik in Europa, Deutschland und Ländern #20 von Bandit

Sagt das Bundeswirtschaftsministerium:

[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/gas-notfallplan-wirtschatftsministerium-101.html]

Geschützte Kunden bleiben geschützte Kunden. Die Frage ist: Auf was hat ein geschützter Kunde Anspruch?" Das müsse ergänzt werden. "Natürlich werden Haushalte mit Wärme versorgt, aber es gibt eben keinen Anspruch auf 25 Grad, sondern nur auf 20 oder 19." Die eigentliche Frage sei, wie man eine solche Regelung durchsetze, betonte Graichen.

DAS frage ich mich auch. Wie würde man denn rein technisch die Gaszufuhr zu einem privaten Haushalt oder - noch komplizierter - in ein Mietshaus so kontrollieren, dass Räume nicht auf die plakativen 25°C geheizt werden könnten? Oder kommt die Polizei vorbei und kontrolliert die Temperaturen? :-) Das erscheint mir nicht umsetzbar - entweder ist Gas an oder Gas ist nicht an. Und neben dem Heizen soll es ja im Übrigen auch Leute geben, welche mit Gas kochen.  

Greets
Rocco


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