Thema:
Re:"Hausverkäuferin musste nicht auf Doppelmord hinweisen" flat
Autor: suicuique
Datum:11.02.22 12:36
Antwort auf:"Hausverkäuferin musste nicht auf Doppelmord hinweisen" von Kilian

>In Bayern wollte eine Frau den Kaufvertrag für ein Haus wegen arglistiger Täuschung anfechten – weil in dem Gebäude 20 Jahre zuvor zwei Menschen getötet worden waren. Das Landgericht Coburg hat die Klage abgewiesen.
>
>[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-in-coburg-hausverkaeuferin-musste-nicht-auf-doppelmord-hinweisen-a-3f571f20-f6ba-4e50-90ab-c51c9746c442]
>
>Hmm, interessant. Dass so ein Verbrechen noch lange wertmindernd wirkt, würde ich eigentlich nicht bezweifeln...


Naja, 20 Jahre sind aber auch ne Hausnummer (badummtss!).

In unmittelbarem zeitlichen Abstand wirkt es sich sicher wertmindern aus, aber 20 Jahre danach sind IMO(!) nicht mal mehr Grauzone.
Da wollte jemand vom Kaufvertrag zurücktreten und hat einen Grund dafür gesucht.

gruß


< antworten >