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Autor: | Kilian | ||
Datum: | 11.02.22 12:25 | ||
Antwort auf: | Immobilien 6 - Wohnst du schon oder baust du noch? von lmarvin | ||
In Bayern wollte eine Frau den Kaufvertrag für ein Haus wegen arglistiger Täuschung anfechten – weil in dem Gebäude 20 Jahre zuvor zwei Menschen getötet worden waren. Das Landgericht Coburg hat die Klage abgewiesen. [http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-in-coburg-hausverkaeuferin-musste-nicht-auf-doppelmord-hinweisen-a-3f571f20-f6ba-4e50-90ab-c51c9746c442] Hmm, interessant. Dass so ein Verbrechen noch lange wertmindernd wirkt, würde ich eigentlich nicht bezweifeln... |
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