Thema: |
|
||
Autor: | Telemesse | ||
Datum: | 18.01.22 16:32 | ||
Antwort auf: | Re:Werbung bleibt auch weiterhin verboten von Matze | ||
>>War das bisher keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse? > >Von der Pro Familia Website: > >Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann nur ein kleiner Teil der Kosten mit Krankenschein abgerechnet werden, nämlich > >- ärztliche Beratung vor dem Abbruch, >- ärztliche Leistungen und Medikamente vor und nach dem Eingriff, bei denen der Schutz der Gesundheit im Vordergrund steht > >Die Kosten für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Die von Ihnen zu tragenden Kosten belaufen sich auf ungefähr 200 bis 570 € je nach Praxis, Methode und Versicherung. Bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus müssen Sie einen Tagessatz selbst bezahlen. Ist ja krass. Wusste ich gar nicht. |
|||
< antworten > | |||