Thema:
Re:Werbung bleibt auch weiterhin verboten flat
Autor: Telemesse
Datum:18.01.22 16:32
Antwort auf:Re:Werbung bleibt auch weiterhin verboten von Matze

>>War das bisher keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse?
>
>Von der Pro Familia Website:
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>Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann nur ein kleiner Teil der Kosten mit Krankenschein abgerechnet werden, nämlich
>
>- ärztliche Beratung vor dem Abbruch,
>- ärztliche Leistungen und Medikamente vor und nach dem Eingriff, bei denen der Schutz der Gesundheit im Vordergrund steht
>
>Die Kosten für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Die von Ihnen zu tragenden Kosten belaufen sich auf ungefähr 200 bis 570 € je nach Praxis, Methode und Versicherung. Bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus müssen Sie einen Tagessatz selbst bezahlen.


Ist ja krass. Wusste ich gar nicht.


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