Thema:
Re:Werbung bleibt auch weiterhin verboten flat
Autor: Matze (deaktiviert)
Datum:18.01.22 10:43
Antwort auf:Re:Werbung bleibt auch weiterhin verboten von Telemesse

>War das bisher keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse?

Von der Pro Familia Website:

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann nur ein kleiner Teil der Kosten mit Krankenschein abgerechnet werden, nämlich

- ärztliche Beratung vor dem Abbruch,
- ärztliche Leistungen und Medikamente vor und nach dem Eingriff, bei denen der Schutz der Gesundheit im Vordergrund steht

Die Kosten für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Die von Ihnen zu tragenden Kosten belaufen sich auf ungefähr 200 bis 570 € je nach Praxis, Methode und Versicherung. Bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus müssen Sie einen Tagessatz selbst bezahlen.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname