Thema:
Re:Pfui: Amazon Kundenservice flat
Autor: Matze (deaktiviert)
Datum:18.01.22 09:25
Antwort auf:Re:Pfui: Amazon Kundenservice von suicuique

>Hast Du dazu ne Quelle oder magst Du das mal raussuchen?

[https://www.ecommerce-verbindungsstelle.de/einkaufen-im-internet/einkaufen-im-ausland-und-anwendbares-recht.html]

Es stimmt dann, wenn der Käufer Endverbraucher ist und sich der Verkäufer mit seiner Website auch ausdrücklich an Käufer in dessen Land richtet, z.B. durch Sprachauswahl, Hinweis auf "Internationale Kundschaft" etc.

Wenn der Verkäufer in den AGB einen Gerichtsstand nennt UND das o.g. ebenfalls zutrifft, dann gilt der Gerichtsstand mit dem für den Verbraucher günstigeren Recht.


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