Thema:
Re:Pfui: Amazon Kundenservice flat
Autor: suicuique
Datum:18.01.22 09:16
Antwort auf:Re:Pfui: Amazon Kundenservice von hellbringer

>>Von D aus in Italien zu klagen, stell ich mir trotz EU leider eher mühsam vor oder?
>
>Liegt die Gerichtszuständigkeit nicht im Land der Käufers? Ich dachte das wurde vor einiger Zeit mal von der EU verordnet.


Hast Du dazu ne Quelle oder magst Du das mal raussuchen?

Ich hätte jetzt den Gerichtsstand beim Sitz des Verkäufers vermutet.
[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-24033?hl=true]

Wobei es da wohl abweichende Urteile gibt. wie zb hier: [https://www.kanzlei-voigt.de/aktuelles/geklagt-wird-zu-hause-kaeufer-braucht-beim-ruecktritt-vom-fahrzeugkauf-nicht-hunderte-kilometer-zu-fahren]

gruß


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