Thema:
Re:Arbeitsrechtler hier? Eigentlich eindeutig... oder nicht flat
Autor: BOBELE
Datum:05.01.22 19:48
Antwort auf:Re:Arbeitsrechtler hier? Eigentlich eindeutig... oder nicht von Wurzelgnom

>guck mal hier:
>
>[https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/fachartikel/arbeit-nicht-ohne-negativen-corona-test.html]


Urks... also doch nicht so eindeutig, wie ich dachte.

>Gerade was Gefahr für Leib und Leben angeht, sowas kenne ich auch aus unserer Behörde.
>Und wie im Artikel erwähnt, wird ein Test ja offiziell empfohlen, ist also auf keinen Fall unverhältnismäßig.


Ja, ich stelle die Sinnhaftigkeit der Tests an sich auch nicht in Frage, nur das Vorgehen insgesamt. Zumal es noch kritischer wird, als zunächst beschrieben, wie ich seit eben weiß.

>Verpflichtend ist soweit ich weiß noch 1 Test pro Woche, oder mittlerweile 2, weiß nicht genau.

AFAIK muss der AG zwei Tests anbieten. Im vorliegenden Fall bietet er sogar an 5 Tagen Tests an.

>Alles darüber liegt im Ermessen des AG und darf er machen, muss aber alles bereitstellen bzw. darf es nicht als Pausenzeit verbuchen.
>Wie das am Sonntag ist weiß ich nicht.
>Kannst du nicht früh am montag testen gehen?


Es geht tatsächlich nicht um mich, ich arbeite seit über zwei Jahren jetzt im öffentlichen Dienst, da läuft alles nach Recht und Ordnung ab. Aber nein, derjenige, um den es geht, kann sich nicht so einfach testen lassen. Wie sind hier in der Eifel. Nachdem die im Sommer mal alles Testcentren zugemacht haben, liegt jetzt die nächste Testmöglichkeit 10 km von seinem Wohnort entfernt, die nächste in Richtung der Arbeit sogar noch weiter. Sonntags sind die in der Nähe alle zu... da müsste elend weit fahren, ohne Terminvergabe, mit ewig anstehen. Da ist das Wochenende dann hin.

Montags fängt er normalerweise um 7:00 Uhr an zu arbeiten. Das ist vor der Zeit, in der die meisten Teststellen öffnen. Die meisten machen um 8:00 Uhr oder später auf. Bei den früheren gibt es entweder nur Termine, die aber auch Wochen schon ausgebucht sind (oder die man immer erst 24 Stunden vorher machen kann und auch dann kaum eine Chance hat) oder eben ohne Termin, aber mit langen Schlangen und elenden Wartezeiten. Dazu kommt ja nach dem Test auch noch die Wartezeit auf das Ergebnis... es gibt hier Stellen, die so kompliziert organisiert sind, dass die Ergebnisse erst mal gesammelt und dann an Mitarbeiter in einem Büro gegeben werden, die die Zettel auswerten und dann Mails mit dem Testergebnis verschicken, teilweise 1-2 Stunden nach dem Test. In der Summe ist das doch nicht zumutbar. Er müsste losfahren wir immer oder sogar noch früher und würde 2 Stunden oder mehr Arbeitszeit verlieren.

Der AG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Gleitzeit gäbe und jeder selber für die Erbringung des Tests verantwortlich sei, problemlos ja auch erst später zur Arbeit kommen könne. Wirklich richtig kann das doch nicht sein, auch wenn das Testen an sich sinnvoll ist.

>Und weil der AG dies verlangen darf, kann der AN nicht einfach sagen „nö, mach ich nicht“, denn dann riskiert er die Lohnfortzahlung. Ist mein letzter Stand.

Ist halt interessant, dass der AG einfach IRGENDWAS als Voraussetzung verlangen kann, was der Gesetzgeber selber nicht als Gefährdung der Mitarbeitenden bezeichnet. Darum sind im Infektionsschutzgesetz ja Geimpfte und Genesene ausdrücklich von der Testpflicht ausgenommen. Und der Gesetzgeber hat sogar die scharfen Regeln für Mitarbeitenden in Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen wieder diesbezüglich entschärft. Ein AG darf aber munter selber Regeln machen und das abhängigen Beschäftigungsverhältnis als Druckmittel nutzen. Ich kanns nur wiederholen: Meinem Rechtsempfinden entspricht das nicht.

Ich hoffe also, dass zumindest die Meldungen hier richtig sind, dass das nicht als Eingriff in die Freizeit gehen kann, sondern Abeitszeit sein muss wie ja alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Wir werdens wohl beizeiten erfahren, einige der Leute in der Firma sind bei verdi und haben da auch eine Anfrage laufen. Bin gespannt.


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