Thema:
Re:Freispruch für den Kenosha Killer. flat
Autor: D@niel
Datum:21.11.21 23:00
Antwort auf:Re:Freispruch für den Kenosha Killer. von Xtant

>Bin kein Jurist, aber zumindest in Deutschland ist die Notwehr sehr eng gefasst.
>
>Und afaik ist es genau das Gegenteil: wer sich z.B. mit einer illegalen Waffe wehrt, dann wird auch die Notwehr automatisch in ihren Grundzügen unrechtmäßig.


[https://www.strafrecht-anwalt-karlsruhe.de/notwehr/]

Unsinn. Googelt doch wenigstens mal eine Minute bevor Ihr so etwas postet. Unter "Darf ich zur Notwehr auch eine illegale Waffe einsetzen?" steht, dass es für die Einschätzung, ob Notwehr oder nicht keine Rolle spielt, ob eine illegale Waffe eingesetzt wurde, vorausgesetzt, sie war zu diesem Zeitpunkt das mildeste Mittel, das zur Verfügung stand.


< antworten >