Thema:
Re:Freispruch für den Kenosha Killer. flat
Autor: Xtant
Datum:21.11.21 15:07
Antwort auf:Re:Freispruch für den Kenosha Killer. von Maxiplus

Bin kein Jurist, aber zumindest in Deutschland ist die Notwehr sehr eng gefasst.

Und afaik ist es genau das Gegenteil: wer sich z.B. mit einer illegalen Waffe wehrt, dann wird auch die Notwehr automatisch in ihren Grundzügen unrechtmäßig.


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