Thema:
Re:Miteigentumsanteil an Flurstück? flat
Autor: Evilution-X
Datum:19.11.21 22:36
Antwort auf:Re:Miteigentumsanteil an Flurstück? von Telemesse

>Das kommt darauf an was in der Teilungserklärung steht. Zunächst mal ist die Gesamte Grundstücksfläche Gemeinschaftsfläche. D.h. alles was darauf passiert bedarf der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft in Form eines Beschlusses. In solchen Konstellationen werden aber normalerweise Teilfächen (z.b. der Garten jedes Reihenhauses) den einzelnen Häusern zur alleinigen Sondernutzung zugewiesen, da kannst du dann, sofern bau- und nachbarschaftsrechtlich zuläßig, machen was du willst. Schau dir deswegen mal die Teilungserklärung an ob dazu etwas drin steht. Darüberhinaus gibts als Anlage zu den Teilungserklärungen meist noch weitere Pläne auf denen die Sondernutzungsflächen eingezeichnet sind.

Danke! Da war ich zu ungeduldig. Das, was du ansprichst, steht direkt zwei Seiten weiter:

§2 Sondernutzungsrechte
Es wird den jeweiligen Eigentümern einzelner Sondereigentumsrechte das ausschließliche Nutzungsrecht an Teilen des Gemeinschaftseigentums wie folgt zugewiesen:

1. Das Nutzungsrecht an den im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Grundstücksflächen, der mit Nr. 1 bezeichneten Terrasse und dem mit Nr. 1 bezeichneten Stellplatz steht allein dem jeweiligen Eigentümer der Wohnung Nr. 1 zu.

...

§3 Bebauung
Die einzelnen Nutzungsberechtigten sind berechtigt, soweit baurechtlich zulässig, Abweichungen von den Standardbauplänen vorzunehmen, wie zum Beispiel Balkone, Loggien und Wintergärten an- und auszubauen, Kellerausgangstreppen anzulegen sowie auf Stellplätzen Garagen zu errichten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Änderungen haben sich aber an dem vorgenannten Rahmen zu orientieren. Alle Nutzungsberechtigten und Bauherren willigen in die genannten Abweichungen gegenüber den Standardplänen an den anderen Häusern oder Stellplätzen der gesamten Baumaßnahme ein. Sie verpflichten sich zur Abgabe aller insoweit erforderlichen Erklärungen und etwa abzuschließender Ergänzungsvereinbarungen.


Also da steht anscheinend exakt das, was mich interessiert.
Ist die Aufteilung in separate Flurstücke einfach nur teurer oder organisatorisch aufwändiger, dass man den Weg deshalb nicht gegangen ist?


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