Thema:
Re:Miteigentumsanteil an Flurstück? flat
Autor: Telemesse
Datum:19.11.21 19:39
Antwort auf:Miteigentumsanteil an Flurstück? von Evilution-X

>Hat man durch diese Konstellation einen nennenswerten Nachteil?
>Meine Frau und ich haben uns heute ein Reihenendhaus angeschaut. Das ist quasi auf dem "Hinterhof" eines Hauses, welches zur Straße hin steht, gebaut und der ganze Bums ist ein ganzes Flurstück (hier die 912). Ich frage mich gerade, ob ich dadurch einen Nachteil habe, gegenüber so einer Konstellation, wie direkt nördlich, wo jedes Haus ein eigenes Flurstück hat:
>
>[https://i.imgur.com/DeIZFt9.png]
>
>In der Teilungserklärung steht dazu folgendes:
>
>Miteigentumsanteil von 2/10 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mir Nr. 1 bezeichneten Wohneinheit, bestehend aus Unter-, Erd- und Dachgeschoss nebst Spitzboden und Balkon - Wohneigentumsrecht -.
>
>Da ist zum Beispiel vor dem Haus, auf dem Flur Nr. 1, den wir kaufen würden, ein ziemlich breiter Eingang zum Garten. An der Stelle würde mir eine Garage gut gefallen und da hätte ich keinen Bock drauf, wenn es mir die Stadt und noch die Miteigentümer genehmigen müssten.


Das kommt darauf an was in der Teilungserklärung steht. Zunächst mal ist die Gesamte Grundstücksfläche Gemeinschaftsfläche. D.h. alles was darauf passiert bedarf der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft in Form eines Beschlusses. In solchen Konstellationen werden aber normalerweise Teilfächen (z.b. der Garten jedes Reihenhauses) den einzelnen Häusern zur alleinigen Sondernutzung zugewiesen, da kannst du dann, sofern bau- und nachbarschaftsrechtlich zuläßig, machen was du willst. Schau dir deswegen mal die Teilungserklärung an ob dazu etwas drin steht. Darüberhinaus gibts als Anlage zu den Teilungserklärungen meist noch weitere Pläne auf denen die Sondernutzungsflächen eingezeichnet sind.

Edit: Ich hab täglich mit Teilungserklärungen u.ä. zu tun. Frag ruhig wenn du noch mehr wissen möchtest.


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