Thema:
Bin kein Anwalt flat
Autor: Cerberus
Datum:19.11.21 11:45
Antwort auf:Möbelkauf, konkret Sofa - Meine Rechte bei Defekt? von Bandit

Dein Ansprechpartner ist der Händler, bei dem du es gekauft hast, nicht der Hersteller.

[https://www.juraforum.de/lexikon/gewaehrleistung]

"Wenn die Sache bei Gefahrübergang einen Mangel aufweist, dann greift das Gewährleistungsrecht ein. Eine hervorgehobene Bedeutung hat das Gewährleistungsrecht im Kaufrecht. § 437 BGB enthält die Gewährleistungsrechte des Käufers. Es gilt zunächst der Vorrang der Nacherfüllung. Nach § 439 I BGB kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Nur wenn der Verkäufer nicht nacherfüllen kann oder will, kann der Käufer zurücktreten oder Schadensersatz verlangen."

Meiner Meinung als Laie nach, hast du daher das Recht auf die Lieferung einer mangelfreien Sache.


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