Thema:
Re:Threadnapping, Zwischenfrage: flat
Autor: Gwen
Datum:03.11.21 13:23
Antwort auf:Re:Threadnapping, Zwischenfrage: von suicuique

>>Gilt das mit dem 31.10. eigentlich für alle?
>
>Das dürfte nur für diejenigen gelten die Veranlagungspflichtig sind.
>Wenn Du single bist und fest angestellt dann bist Du das in der Regel nicht.
>
>Dann kannst Du IIRC 4 Jahre Zeit lassen bis Du eine Steuererklärung abgibst.
>also dürftest Du zb jetzt bis zum 31.12.2021 Steuererklärungen für die Jahre 2017-2020 freiwillig abgeben wenn Du Rückzahlungen erwartest.
>
>Bonus für den Fall dass Du lange warten kannst: Die Rückzahlungen werden mit 6% p.a. verzinst. Aber frag mich jetzt nicht was die Stichtage für die Verzinsungsperiode sind ;)
>
>gruß


Ja gut, dann habe ich ja noch Zeit und werde mich nächstes Jahr an die Steuererklärungen setzen :D

Muss ja doch irgendwie Vorteile haben fest angestellt zu sein und Single zu sein.

Vielen Dank für die Antwort :)


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