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Autor: | Gwen | ||
Datum: | 03.11.21 13:23 | ||
Antwort auf: | Re:Threadnapping, Zwischenfrage: von suicuique | ||
>>Gilt das mit dem 31.10. eigentlich für alle? > >Das dürfte nur für diejenigen gelten die Veranlagungspflichtig sind. >Wenn Du single bist und fest angestellt dann bist Du das in der Regel nicht. > >Dann kannst Du IIRC 4 Jahre Zeit lassen bis Du eine Steuererklärung abgibst. >also dürftest Du zb jetzt bis zum 31.12.2021 Steuererklärungen für die Jahre 2017-2020 freiwillig abgeben wenn Du Rückzahlungen erwartest. > >Bonus für den Fall dass Du lange warten kannst: Die Rückzahlungen werden mit 6% p.a. verzinst. Aber frag mich jetzt nicht was die Stichtage für die Verzinsungsperiode sind ;) > >gruß Ja gut, dann habe ich ja noch Zeit und werde mich nächstes Jahr an die Steuererklärungen setzen :D Muss ja doch irgendwie Vorteile haben fest angestellt zu sein und Single zu sein. Vielen Dank für die Antwort :) |
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