Thema:
Re:Threadnapping, Zwischenfrage: flat
Autor: suicuique
Datum:03.11.21 13:06
Antwort auf:Threadnapping, Zwischenfrage: von Gwen

>Gilt das mit dem 31.10. eigentlich für alle?

Das dürfte nur für diejenigen gelten die Veranlagungspflichtig sind.
Wenn Du single bist und fest angestellt dann bist Du das in der Regel nicht.

Dann kannst Du IIRC 4 Jahre Zeit lassen bis Du eine Steuererklärung abgibst.
also dürftest Du zb jetzt bis zum 31.12.2021 Steuererklärungen für die Jahre 2017-2020 freiwillig abgeben wenn Du Rückzahlungen erwartest.

Bonus für den Fall dass Du lange warten kannst: Die Rückzahlungen werden mit 6% p.a. verzinst. Aber frag mich jetzt nicht was die Stichtage für die Verzinsungsperiode sind ;)

gruß


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