Thema:
Re:Frage zu Einkommenssteuererklärung flat
Autor: Aufklaerer
Datum:26.10.21 10:50
Antwort auf:Re:Frage zu Einkommenssteuererklärung von euph

>Dazu reicht aber grundsätzlich die Abgabe des Hauptvordrucks (mit den Grunddaten), dann werden eigentlich (zumindest in Hessen) auch die anderen vorliegenden eDaten bei der Veranlagung berücksichtigt (und so auc der Arbeitslohn, die WK-Pauschale und die gezahlten Versicherungsaufwendungen) ohne dass du die nochmal explizit angeben musst.

Aha, gut zu wissen. Allerdings ist das (bestimmt) wieder in jedem Bundesland anders. Und ich hab die Erklärungen immer online (Elster oder WISO) gemacht, da kann man die Daten dann auch vom Finanzamt abrufen und muss nichts mehr eintippen.


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