Thema:
Re:Frage zu Einkommenssteuererklärung flat
Autor: euph
Datum:26.10.21 07:36
Antwort auf:Re:Frage zu Einkommenssteuererklärung von Aufklaerer

>Ganz genau das. Du musst dem Finanzamt letztlich sagen, dass sie einfach die Daten benutzen sollen, die sie eh schon haben (und die du noch Mal bestätigst), wenn du leidgliche angestellt bist***. Erst dann werden etwa die Werbekosten-Pauschale von ca. 1000€ vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Dazu reicht aber grundsätzlich die Abgabe des Hauptvordrucks (mit den Grunddaten), dann werden eigentlich (zumindest in Hessen) auch die anderen vorliegenden eDaten bei der Veranlagung berücksichtigt (und so auc der Arbeitslohn, die WK-Pauschale und die gezahlten Versicherungsaufwendungen) ohne dass du die nochmal explizit angeben musst. Grundsätzlich ist es aber natürlich sicherer, wenn man das trotzdem macht, damit nichts durch die Lappen geht.


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