Thema:
Re:Ich freu mich so /sarcasm flat
Autor: Telemesse
Datum:27.09.21 13:59
Antwort auf:Re:Ich freu mich so /sarcasm von _bla_

>>Sie wird einen Gesetzentwurf in die Wege leiten, war vorhin zu lesen. Und der wird dann, wie der Mietendeckel, vom Bundesverfassungericht kassiert. Unser Senat kann Fahrradwege. Und das war´s dann auch.
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>Irgendwie muss ich in einem anderen Berlin wohnen, davon das unser Senate Fahrradwege könnte, merkte ich nichts. Abgesehen davon: Vor dem Bundesverfassungsgericht zu laden, ist im Fall der Enteignung der richtige Ansatz, das wird auch ohnehin passieren und in diesem Fall ist es auch zentraler Punkt des Volksbegehrens, denn die Enteignung soll laut Abstimmungstext ja gerade zu einem Preis deutlich unterhalb des Marktpreises erfolgen. Wenn man zum Marktpreis enteignen würde, dann wäre das in der Tat nur wahnsinnig teuer und kaum sinnvoll. Es gibt allerdings eine kleine Chance, das bspw. auch eine Enteignung zum Ertragswert zulässig wäre und das könnte evt. sinnvoll sein. Das wäre dann Kostenneutral und würde die Luft aus der Spekulationsblase rauslassen. Immobilien als Geldanlage wären wohl ziemlich tot.


Das glaube ich nicht. Die Entschädigung muß sich immer am tatsächlichen Verkehrswert orientieren und zur Bestimmung desselbigen ist der Ertragswert nur eine Größe von vielen. Anwendung finden muss aber immer die Wertermittlung die der Realität am nächsten kommt und nicht die für den Enteigner vermeintlich billigste. Im vorliegenden Fall wäre das Vergleichswertverfahren wesentlich naheliegender. Der Sinn der Entschädigung ist ja der, das er einem Enteigneten die Möglichkeit gibt, sich einen vergleichbaren Besitz an anderer Stelle zu verschaffen. Der Vergleichswert ist hier auch einfach und zweifelsfrei zu ermitteln, da dieser einfach über die Kaufpreisstatistiken der Gutachterausschüsse abgefragt werden kann. Und mit dem bereits ausgehandelten Deal über den Ankauf von 14.000 Wohnungen von Deutsche Wohnen/Vonovia hat die Berliner Regierung ja selbst bereits schon Fakten geschaffen. Da würde ich gerne mal die Erklärungsbemühungen der Anwälte sehen wieso jetzt weitere Wohnungspakete plötzlich viel weniger wert sein sollen.


„Wird ein Grundstückseigentümer enteignet, dann muss er für den Verlust seines Vermögens entschädigt werden. Art. 14 Abs. 3 GG (Grundgesetz) sieht hierzu vor, dass die „Entschädigung unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen“ ist.

Man könnte aufgrund dieser Formulierung in der Verfassung auf die Idee kommen, dass die Höhe der Enteignungsentschädigung eher zufällig und bei Ebbe in der Staatskasse entsprechend gering ausfällt, nachdem „die Allgemeinheit“ grundsätzlich wenig Interesse daran hat, dem enteigneten Eigentümer eine hohe Entschädigung zu bezahlen.

Regelmäßig sehen die Gesetze jedoch vor, dass der betroffene Eigentümer einen angemessenen Ausgleich für den Verlust seines Eigentums erhalten soll, der ihn in die Lage versetzen soll, sich einen vergleichbaren Gegenstand zu beschaffen. In aller Regel wird der Eigentümer mit dem Verkehrswert entschädigt, den sein Eigentum zum Zeitpunkt des Enteignungsbeschlusses hatte.“

[http://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/enteignungsrecht/entschaedigung.html]


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