Thema:
Re:Wie Mieterhöhung begründen? Vergrößerung Wohnfläche flat
Autor: Telemesse
Datum:20.09.21 09:56
Antwort auf:Wie Mieterhöhung begründen? Vergrößerung Wohnfläche von sidekick-x-

>Folgender Umstand:
>Vor der Terrasse unserer Mietwohnung war ein kleiner (22qm) Grünstreifen/"Dreckecken".
>Der hat nicht zur Mietwohnung gehört.
>Nun haben wir uns entschieden, diese Fläche der Mietwohnung zu zuschlagen.
>Dafür habe ich in den letzten Monaten eine Überdachung mit Dachbegrünung und Holzterrasse gebaut.
>Kostenpunkt 6k und unzählige Arbeitsstunden.
>
>Wie würde man nun eine entsprechende Mieterhöhung sauber abwickeln?
>Es gäbe z.B. die Modernisierungsmaßnahme.
>Ich denke das ist nicht das richtige Tool dafür, oder doch?
>
>Oder kann man einfach die Wohnfläche im Mietvertrag erhöhen?
>Die Baumaßnahme wurde zwar angekündigt, aber könnten die Mieter dann einfach sagen, nö, wollen wir nicht?
>
>Wohnflächenberechnung macht mich auch gerade stutzig, laut Google wird eine Terrasse mit 25% eingerechnet. Kann aber bis zu 50% betragen, laut Wohnflächenverordnung. Ich würde die Baumaßnahme als sehr hochwertig bezeichnen.
>
>Ich würde das demnächst gerne schriftlich ankündigen, dachte an 3 Monate Vorlauf, sprich nächstes Jahr. Mieter dürften es aber schon diesen Winter nutzen.
>
>Telemesse hat da doch bestimmt ein Tipp :)?


So wie ich das verstanden habe ist die neu geschaffene Terrasse auf einer Fläche, die vorher nicht Bestandteil der Mietsache war.
Das würde bedeuten: Der bestehende Mietvertrag behält weiterhin seine Gültigkeit ohne das es einen Anspruch auf Änderung von Seitens des Vermieters gibt.
Anzuraten wäre also eine Änderung/Ergänzung des bestehenden Vertrages in beiderseitigem Einvernehmen. Der Wohnflächenanteil von Terrassen ergibt sich aus ihrer Beschaffenheit und Nutzbarkeit. Bei unüberdachten Terrassen ist 25%, bei überdachten Terrassen 50% üblich.
Fazit: Einfach eine Mieterhöhung aussprechen ist in dem Fall rechtlich imo nicht ohne weiteres möglich. Ihr braucht also eine Änderung/Ergänzung des bestehenden Vertrages, dem die Mieter zustimmen müssten. Sollten sie das nicht tun, könntet ihr die Nutzung der Terrasse untersagen. Ob das allerdings praktikabel oder stimmungsfördernd ist, ist natürlich eine andere Sache.


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