Thema:
Re:Schallschutz bei Altbau flat
Autor: Telemesse
Datum:18.09.21 10:01
Antwort auf:Re:Schallschutz bei Altbau von Adema

>>>Gibts da ne Vorschrift? Also muss der Eigentümer des Altbaus dafür sorgen, dass ein bestimmter Schallschutz gewährleistet ist?
>>>
>>Ein Gebäude muss immer nur den Anforderungen entsprechen die in seinem Baujahr gesetzlich vorgeschrieben waren. Darüber hinaus gehende Nachrüstungspflichten gibt es nicht. Insbesondere die Nachkriegsbaujahre sind oftmals recht „luftig“ gebaut.
>
>Und wenn man nachträglich Wände einzieht? Dürfen die dann auch luftig gebaut werden?


Ich bin mir jetzt nicht hundertprozentig sicher aber wenn man neue Wohnungstrennwände einzieht müssten diese den Anforderungen des Einbauzeitpunkts unterliegen.
Das andere ist ja ein Bestandsschutz. Der bezieht sich demnach nur auf den vorhandenen Bestand und nicht auf Um- oder Anbauten.


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