Thema:
Re:Schallschutz bei Altbau flat
Autor: Adema
Datum:18.09.21 09:55
Antwort auf:Re:Schallschutz bei Altbau von Telemesse

>>Gibts da ne Vorschrift? Also muss der Eigentümer des Altbaus dafür sorgen, dass ein bestimmter Schallschutz gewährleistet ist?
>>
>Ein Gebäude muss immer nur den Anforderungen entsprechen die in seinem Baujahr gesetzlich vorgeschrieben waren. Darüber hinaus gehende Nachrüstungspflichten gibt es nicht. Insbesondere die Nachkriegsbaujahre sind oftmals recht „luftig“ gebaut.


Und wenn man nachträglich Wände einzieht? Dürfen die dann auch luftig gebaut werden?


< antworten >