Thema:
Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen flat
Autor: Telemesse
Datum:24.08.21 22:13
Antwort auf:Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen von thestraightedge

>>Das ist kein Klischee sondern statistisch eindeutig belegt, das diese Migranten in den Kriminalitätsstatistiken massiv überrepräsentiert sind.
>
>Mir sind die Auffälligkeiten und Probleme bekannt.
>
>Ich kann auch konsequente Strafverfolgung und (vereinfachte) Abschiebung fordern, und trotzdem die Evakuierung des afghanischen Hilfskräfte fordern - selbst wenn da 2 faule Eier bei sein sollten.
>
>Deshalb gar nichts tun zu wollen ist imo lediglich reaktionärer Unsinn.


Nein. Das ganze ist doch aktuell völlig undurchsichtig.
Was genau sind überhaupt Hilfskräfte und wieviele gibt/gab es?
Wer soll jetzt Schutzberechtigt sein? Frauen und Kinder von Hilfskräften? Eltern, Großeltern, Schwager, Cousins? Wenn jetzt wieder viele junge Männer in den Fliegern sitzen, wo sind die Frauen und Kinder dazu? Wie sollen die jemals realistisch noch da raus kommen?
Die Maximale Truppenstärke der Bundeswehr in Afghanistan lag kurzfristig mal bei 5.000 Soldaten, seit mehr als 5 Jahren aber nur noch bei knapp 1.000. So viele Helfer kann es da doch gar nicht geben. Man bekommt aber aktuell den Eindruck halb Afghanistan war irgendwie Helfer oder Helfer erwandtschaft. Insofern erscheint mir jetzt die Annahme das da jetzt nicht wenige, die es in die Evakuierungsmaschinen schaffen, mit den tatsächlichen Hilfskräften nicht wirklich was zu tun haben, als nicht sonderlich abwegig.


< antworten >