Thema:
Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen flat
Autor: thestraightedge
Datum:24.08.21 21:55
Antwort auf:Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen von Telemesse

>Das ist kein Klischee sondern statistisch eindeutig belegt, das diese Migranten in den Kriminalitätsstatistiken massiv überrepräsentiert sind.

Mir sind die Auffälligkeiten und Probleme bekannt.

Ich kann auch konsequente Strafverfolgung und (vereinfachte) Abschiebung fordern, und trotzdem die Evakuierung des afghanischen Hilfskräfte fordern - selbst wenn da 2 faule Eier bei sein sollten.

Deshalb gar nichts tun zu wollen ist imo lediglich reaktionärer Unsinn.


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