Thema:
Re:niedrige einstellige Zahl, sind aufgeflogen, aussorti flat
Autor: Pezking
Datum:24.08.21 12:16
Antwort auf:Re:niedrige einstellige Zahl, sind aufgeflogen, aussorti von ChRoM

>>Es müssen schwerwiegende Straftaten sein. Für "harmlose" Vergehen wie Diebstahl, Einbruch, Raub, usw. wird niemand abgeschoben. Es muss schon mehrmals schwere Körperverletzung, wenn nicht gar Mord oder Totschlag sein.
>
>Weiß nicht wie D das handhabt, aber in Ö ist Straffälligkeit keine Voraussetzung für Abschiebungen. Das ist sogar die Krux, dass wir vielfach die gut Integrierten abschieben, weil die leichter greifbar sind.


Sofern die Ausführungen des Focus stimmen, waren die begangenen Straftaten hier wohl jeweils der Grund für die Abschiebung:

"Der 'Focus' hatte berichtet, dass die Bundespolizei am Wochenende die Einreise von drei Afghanen gestoppt habe, die wegen diverser Straftaten wie Vergewaltigung und Rauschgifthandels aus Deutschland ausgewiesen worden seien."

[https://www.n-tv.de/panorama/Ministerium-Auch-Kriminelle-sind-eingereist-article22759805.html]

Leider habe ich den Originalartikel von Focus Online, auf den sich alle anderen berichtenden Medien beziehen, gestern auf focus.de nicht finden können. Würde gerne mal wissen, wie genau die das selbst formuliert haben und auf welche Quellen sie sich diesbezüglich beziehen.

Das Bundesinnenministerium hatte gestern nur bestätigt, dass eine niedrige einstellige Zahl von Straftätern über Evakuierungsflüge nach Deutschland gelangt ist und diese in der Vergangenheit schwere Straftaten in Deutschland begangen haben. Ohne zu präzisieren, welche das im Einzelfall waren.

Es muss nicht so sein, aber ich halte es auch für möglich, dass der Focus Vergewaltigung und Drogenhandel nur exemplarisch als schwere Straftaten genannt hat. Deshalb hätte ich gerne mal den Originaltext gelesen. So oder so werden es aber keine Kavaliersdelikte gewesen sein.


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