Thema:
Re:niedrige einstellige Zahl, sind aufgeflogen, aussorti flat
Autor: ChRoM
Datum:24.08.21 12:01
Antwort auf:Re:niedrige einstellige Zahl, sind aufgeflogen, aussorti von hellbringer

>Es müssen schwerwiegende Straftaten sein. Für "harmlose" Vergehen wie Diebstahl, Einbruch, Raub, usw. wird niemand abgeschoben. Es muss schon mehrmals schwere Körperverletzung, wenn nicht gar Mord oder Totschlag sein.

Weiß nicht wie D das handhabt, aber in Ö ist Straffälligkeit keine Voraussetzung für Abschiebungen. Das ist sogar die Krux, dass wir vielfach die gut Integrierten abschieben, weil die leichter greifbar sind.


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