Thema:
Re:immer noch weit bescheidener als die Forderungen flat
Autor: Transistor
Datum:15.08.21 14:47
Antwort auf:Re:immer noch weit bescheidener als die Forderungen von Lord Chaos

Ich glaube wir kommen da nicht wirklich weiter, daher nur noch kurz, damit es vollständig/korrekt ist, falls es mal jemand braucht:

>>Ich käme aber auch nie auf die Idee so etwas direkt zu unterschreiben, aber gut. Jeder ist anders.
>Warst du schon einmal in so einer Situation?


Ja, ziemlich bald nach dem Studium betriebsbedingt, da die Firma knapp an der Insolvenz vorbei ist und selbst da wäre ich nicht auf die Idee gekommen da vor Ort etwas zu unterschreiben. Regel Nr. 1 schon immer: erstmal mit nach Hause nehmen und drüber schlafen. Auch auf der anderen Seite des Tisches war ich schon beteiligt.

>Kleines Beispiel: MA hat unerlaubt sich Stifte mitgenommen. Führt nicht zu einer Kündigung, ist aber abmahnfähig. 1. Abmahnung. Ach, das Handy wird am Arbeitsplatz aufgeladen? 2. Abmahung wegen Stromklau. Es gab Kundenbeschwerden gegen dich? Dritte Abmahnung wegen geschäftsschädigendem Verhalten.
>Ich hab selbst mal erlebt, wie einem MA innerhalb eines Tages 3 Abmahnungen in die Hand gedrückt wurden, die Kündigung war damit nur noch reine Formsache.


Das würde heute unter die Bagatellgrenze fallen und zudem muss nach der Abmahnung das gleiche "Vergehen" noch einmal begangen werden, da mit der Abmahnung das ganze erstmal zurückgesetzt wird.

Transistor


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