Thema:
Re:Krokant: Meldepdlicht und Tag des Einzugs?! flat
Autor: Koaxialtransistor
Datum:15.07.21 12:43
Antwort auf:Re:Krokant: Meldepdlicht und Tag des Einzugs?! von suicuique

>>>War sie denn schon beim Amt um sich umzumelden? Mag Glückssache sein, aber als Student hatte ich mich erst nach einem Jahr, wenn nicht später, umgemeldet und bis auf einen schnippischen Kommentar war's denen komplett egal. Solange das Amt nicht ausdrücklich nach einer solchen Bestätigung fragt, würde ich da noch kein Fass aufmachen.
>>
>>Klar, wie das in der Praxis läuft mal außen vor:
>>Wie kann Sie dem Vermieter ggü den Nachweis des tatsächlichen Einzugsdatums führen  oder muss dieser seiner Auskunftspflicht auf Zuruf/schriftliche Bitte nachkommen?
>
>Naja, ich kann die Antwort vom Vermieter schon verstehen.
>Hier wird erwartet, dass er einen tatsächlichen Einzugstermin bestätigt vom dem er unter Umständen keine Kenntnis haben kann/muss.


So wie ich die Gesetzgebung verstehe, muss der Vermieter aber genau diesen Umstand bescheinigen. Die Frage ist nur, wie kann das diesem ggü belastbar nachgewiesen werden und muss das überhaupt belastbar nachgewiesen werden oder ist der VM verpflichtet, die WGB auf Zuruf/schriftliche Anfrage auszustellen?

Hierzu habe ich aber im Gesetzestext oder Kommentierungen nichts gefunden.

>Ist es keine Option den Tag des tatsächlichen Einzugs anzugeben aber als Bestätigung den Mietvertrag vorzulegen?
>Ich habe auf die Schnelle nichts dazu gefunden aber es erscheint mir abwegig dass hier eine Bestätigung des Vermieters vorliegen muss wo er doch u. U. keine Kenntnis über den Tag das tatsächlichen Einzugs haben muss.
>

Eben, für die Anmeldung ist aber der Tag des tatsächlichen Einzugs relevant, was durch die WGB bescheinigt wird. Der VM sagt aber (auch durchaus verständlicherweise), dass er dies ja gar nicht bescheinigen kann, weil er das nicht belastbar nachvollziehen könne.

Man dreht sich also im Kreis und lässt die junge Frau im Sumpf der Bürokratie im Regen stehen, ohne sich da evtl. einfach mal untereinander kurzzuschließen.


< antworten >