Thema:
Re:Krokant: Meldepdlicht und Tag des Einzugs?! flat
Autor: suicuique
Datum:15.07.21 09:57
Antwort auf:Re:Krokant: Meldepdlicht und Tag des Einzugs?! von Koaxialtransistor

>>War sie denn schon beim Amt um sich umzumelden? Mag Glückssache sein, aber als Student hatte ich mich erst nach einem Jahr, wenn nicht später, umgemeldet und bis auf einen schnippischen Kommentar war's denen komplett egal. Solange das Amt nicht ausdrücklich nach einer solchen Bestätigung fragt, würde ich da noch kein Fass aufmachen.
>
>Klar, wie das in der Praxis läuft mal außen vor:
>Wie kann Sie dem Vermieter ggü den Nachweis des tatsächlichen Einzugsdatums führen  oder muss dieser seiner Auskunftspflicht auf Zuruf/schriftliche Bitte nachkommen?


Naja, ich kann die Antwort vom Vermieter schon verstehen.
Hier wird erwartet, dass er einen tatsächlichen Einzugstermin bestätigt vom dem er unter Umständen keine Kenntnis haben kann/muss.

Ist es keine Option den Tag des tatsächlichen Einzugs anzugeben aber als Bestätigung den Mietvertrag vorzulegen?
Ich habe auf die Schnelle nichts dazu gefunden aber es erscheint mir abwegig dass hier eine Bestätigung des Vermieters vorliegen muss wo er doch u. U. keine Kenntnis über den Tag das tatsächlichen Einzugs haben muss.

gruß


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