Thema:
Re:imo bist Du auf dem Holzweg flat
Autor: suicuique
Datum:11.06.21 09:47
Antwort auf:Re:imo bist Du auf dem Holzweg von Koepi

>>Aber DA liegt doch das ganze Problem: ein beschädigtes Paket muss vom Empfänger auch als solches quittiert werden.
>
>Hat wirkaufens.de ja. Schadensanzeige wurde erstellt. Paket bei den abgeholt.


Ein offensichtlich äußerlich beschädigtes (oder gar geöffnetes) Paket sollte man erst gar nciht annehmen. Tut man es doch, raten Verbraucherzentralen dazu sich den Schaden vom Zusteller bestätigen zu lassen bzw. es ion seiner Anwesenheit auszupacken.
Denn mit der Unterschrift bestätigt der Empfänger nicht nur den Erhalt des Pakets, sondern auch dass die Lieferung ordnungsgemäß und damit unbeschädigt übergeben wurde. Im Streitfall liege also die Beweispflicht beim Empfänger.

>>Wenn Du damit durchkommst, öffnet das Büchse der Pandora: ich schicke ein leeres Paket mit angeblich 500 € Handy an meinen Kollegen Thomas. Der sagt 2 Tage später: ach so, ja nee, das kam ja schon geöffnet an und war leer, ich hab aber vorsichtshalber nix gesagt, bittedanke 500 € Versicherung einstreichen.
>>
>
>Das wäre glasklarer Betrug. Aber ja, auch dagegen könnte die DHL nichts machen. Wie auch? Wiegen bringt nichts. Sie können nur mit den klassischen MItteln arbeiten: Strafanzeige und Eidesstattliche Erklärung, was im Paket war. Ich möchte nicht einmal ausschließen, dass es diese Möglichkeit gibt und das diese genutzt wird; Möglichkeit macht Täter, siehe Impfzentren. Und wie bereits erwähnt: ich möchte auch nicht ausschließen, dass bei wirkaufens.de was gewaltig schiefläuft.


Du bist da komplett falsch gewickelt IMO.
Aber das wirst Du ja noch sehen.

gruß


< antworten >