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Autor: | Telemesse | ||
Datum: | 09.06.21 13:55 | ||
Antwort auf: | Bebauungsplan nicht vohanden und Errichtung Neubau? von Boabdil | ||
Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, was recht häufig der Fall ist, muss eine neue Bebauung „umgebungstypisch“ sein. Der Begriff ist aber recht vage gefasst und kann mal enger und mal großzügiger ausgelegt werden. Üblicherweise geht es hier bei freistehenden Häusern in erster Linie um Firsthöhen und Dachformen und weniger um die Größe. D.h. Ob 130 oder 180 qm Wfl. spielt normalerweise keine Rolle. Am einfachsten ist es einen lokalen Architekten mit einem Vorentwurf beauftragen. Der kann diesen dann als Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt einreichen und auf Genehmigungsfähigkeit prüfen lassen. |
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