Thema:
Re:(Sinnfreies) Experiment zum Grundeinkommen startet flat
Autor: JPS
Datum:02.06.21 16:36
Antwort auf:Re:(Sinnfreies) Experiment zum Grundeinkommen startet von suicuique

>Ich war bis dato lediglich der Ansicht dass man sich relatuiv entspannt auf die faule Haut legen kann wenn man sich mit der Sperrzeit abfindet und ALG 1 nur für 9 Monate (Altersgrenzen aussen vor) beziehen will.

>Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Führen Sie den Versicherungsfall willentlich herbei oder tragen Sie nicht dazu bei, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, kann eine Sperrzeit eintreten: Sie erhalten für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld kann bis zu 12 Wochen lang nicht gezahlt werden.

Hier wäre tatsächlich interessant, ob das Maximum von 12 Wochen sich auf alle Verstöße gesammelt oder pro Vorfall bezieht. Ob man also seinen kompletten ALG1-Anspruch ausschöpfen kann, wenn man insgesamt/einmalig 12 Wochen Sperre in Kauf nimmt.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Sperrzeit für das selbst verschuldete Herbeiführen (also die eigenen Kündigung) verhängt wird, man aber ansonsten die gleichen Pflichten wie ein anderer ALG1/2-Bezieher hat und damit nicht direkt alle Pflichten für den kompletten ALG1-Bezug entfallen bzw. nicht mehr weiter sanktioniert werden können.

Vermutlich dürften aber bereits die 12 Wochen viele finanziell überfordern, so dass auch diese Variante eher wieder für Besserverdiener oder Wohlhabende in Frage kommt, während der Rest wohl eher versuchen wird diese Sperrzeit zu vermeiden und über vorgetäuschte Bemühungen die Übergangszeit zwischen zwei Jobs länger als unbedingt nötig zu gestalten.


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