Thema:
Re:(Sinnfreies) Experiment zum Grundeinkommen startet flat
Autor: suicuique
Datum:02.06.21 16:20
Antwort auf:Re:(Sinnfreies) Experiment zum Grundeinkommen startet von JPS

>>>>Manche Leute gehen für ihr "Sabbatical" auch einfach ein Jahr stempeln. ;)
>>>
>>>Durchaus möglich, aber das kann es ja eigentlich auch nicht sein, dass man hierfür Sozialbetrug begehen muss, indem man seine Suchbemühungen gegenüber dem Amt faked.
>>
>>Ich bin in dem Thema komplett naiv, darum frage ich einfach mal blöd:
>>Wenn man die Sperrzeit von 12 Wochen in Kauf nimmt, dann muss man doch auch nichts faken oder?
>
>Du musst nur so lange nichts faken, wie Du keinen Euro vom Amt bekommen willst. Also weder ALG1 noch ALG2.
>
>Ansonsten musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h. aktiv Bewerbungen auf eine Vollzeitstelle durchführen und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, wozu auch gehört, dass Du auf Schreiben reagierst und Termine wahrnimmst.
>
>Und diese Bemühung musst Du dann eben faken, wenn Du Dir auf dem Weg eine Erholungsphase erschleichen willst und nicht tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
>
>Wenn Dich das Amt als wenig gebildeten Anspruchsteller aus einem weniger anspruchsvollen Job einstuft, bekommst Du vermutlich auch direkt mal eine Maßnahme bzgl. Bewerbungstraining aufgedrückt, was dann ebenfalls wieder einem auf dem Weg erschlichen Sabbatical entgegenläuft.
>
>Und es ging ja um "Stempeln" als Alternative zum Sabbatical und nicht darum sich auf eigene Kosten komplett aus dem System auszuklinken, was sich eben nur Besserverdiener oder auf anderem Wege Wohlhabende leisten können.


WAs hier die Absicht war, ist mir schon klar.

Ich war bis dato lediglich der Ansicht dass man sich relatuiv entspannt auf die faule Haut legen kann wenn man sich mit der Sperrzeit abfindet und ALG 1 nur für 9 Monate (Altersgrenzen aussen vor) beziehen will.

So versteh ich zumindest die Erläuterungen zur Sperrzeit auf [https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer]

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Führen Sie den Versicherungsfall willentlich herbei oder tragen Sie nicht dazu bei, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, kann eine Sperrzeit eintreten: Sie erhalten für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld kann bis zu 12 Wochen lang nicht gezahlt werden.

Eine Sperrzeit tritt beispielsweise ein, wenn ...

Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst haben (Eigenkündigung),
Ihnen verhaltensbedingt gekündigt wurde,
Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und beispielsweise eine Abfindung erhalten haben,
Ihnen Arbeit vermittelt wird, Sie diese aber nicht annehmen,
Sie nicht an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilnehmen,
Sie nicht nachweisen, dass Sie sich um eine neue Arbeitsstelle bemühen,
Sie sich nicht frühzeitig arbeitsuchend melden.


gruß


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