Thema:
Re:Achtung bei der Versicherung flat
Autor: Brooklyn
Datum:24.04.21 23:05
Antwort auf:Re:Achtung bei der Versicherung von thestraightedge

>>>Mindestens einen Kaufbeleg für ein Schloss gemäß Sicherheitsklasse XYZ müssen Sie vorweisen können, siehe § 47.5a Ziffer 32, ansonsten stellen wir auf Fahrlässigkeit ab.
>>
>>[https://www.youtube.com/watch?v=PtdiO1ZiiXk]
>>Anmerkung: Das ist ein 100 €-Schloss, Sicherheitslevel 15 aus 15.
>
>Wow, keine 90 Sekunden. o.0 Dann müssen die Versicherungen eigentlich das Vorhandensein eines Schlosses gar nicht mehr abfragen. ;)


Eh, er ist ein sehr erfahrener Schlossknacker und hat Spezialwerkzeuge benutzt. Daß er 90 Sekunden gebraucht hat, spricht für das Schloss.

Ein wirklich schludriges Schloss bekommt LPL normalerweise schneller und mit einfacheren bzw. improvisierten Werkzeugen auf.
Die meisten Videos auf seinem Channel sind nicht umsonst recht kurz :)
[https://www.youtube.com/watch?v=pp6GyPH2TsY]
[https://www.youtube.com/watch?v=405iFLvPsH8]





mfg
Brooklyn


< antworten >