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Autor: | thestraightedge | ||
Datum: | 24.04.21 21:45 | ||
Antwort auf: | Re:Achtung bei der Versicherung von RouWa | ||
>>Mindestens einen Kaufbeleg für ein Schloss gemäß Sicherheitsklasse XYZ müssen Sie vorweisen können, siehe § 47.5a Ziffer 32, ansonsten stellen wir auf Fahrlässigkeit ab. > >[https://www.youtube.com/watch?v=PtdiO1ZiiXk] >Anmerkung: Das ist ein 100 €-Schloss, Sicherheitslevel 15 aus 15. Wow, keine 90 Sekunden. o.0 Dann müssen die Versicherungen eigentlich das Vorhandensein eines Schlosses gar nicht mehr abfragen. ;) |
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