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Autor: | RouWa | ||
Datum: | 24.04.21 18:26 | ||
Antwort auf: | Achtung bei der Versicherung von thestraightedge | ||
>Mindestens einen Kaufbeleg für ein Schloss gemäß Sicherheitsklasse XYZ müssen Sie vorweisen können, siehe § 47.5a Ziffer 32, ansonsten stellen wir auf Fahrlässigkeit ab. [https://www.youtube.com/watch?v=PtdiO1ZiiXk] Anmerkung: Das ist ein 100 €-Schloss, Sicherheitslevel 15 aus 15. |
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