Thema:
Re:Frage(n) zum Kleinstunternehmertum flat
Autor: makaimura
Datum:08.03.21 09:56
Antwort auf:Re:Frage(n) zum Kleinstunternehmertum von Xtant

> Oder ist das irrelevant und es geht nur darum, über die Einkäufe/Ausgaben Buch zu führen? Ich nehme an, ich müsste jedesmal auch von einer Privatperson eine Art Rechnung verlangen? Klingt komisch, ist das schon mal jemand passiert?

ist irrelevant. Du führst Buch und hast eine Nachweispflicht. Du kannst von Privatpersonen eine Quittung oder Rechnung verlangen. Kaufst Du was von privat und zahlst online hast Du damit schon Deinen Nachweis. Dazu kannst Du selbst eine Ersatzquittung ausfüllen. Wenn Du irgendwo was gegen bar abholst, schreibst Du ein paar Zeilen und lässt Dir das bestätigen. Oder nimmst einen Quittungsblock aus dem Bürobedarfsladen.

> Und wie ist das wenn ich als Gewerbler Sachen aus meinem "Bestand" verkaufe?

wenn Du Waren gewerblich verkaufst, die Du vor Beginn deiner gewerblichen Tätigkeit privat gekauft hast, dann kannst Du bei Verkauf einen "fiktiven" realistischen Einkaufswert gegenrechnen. Das ist aber sicher ein Detail, das sich loht mit einem Steuerberater abzuklären. Zum Beispiel die Frage, was für eine Marge das FA bei sowas erwartet.


< antworten >