Thema:
Hab ich schon flat
Autor: 677220
Datum:24.02.21 12:12
Antwort auf:bAV von suicuique

>Jeder AG ist verpflichtet Dir auf Verlangen eine bAV in Höhe von 4% der BBG durch Entgeltumwandlung anzubieten.
>[https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1a.html]
>
>Hat einen festen Fälligkeitstermin. Das Erreichen der Altersgrenze.
>Kommst du bis zu dem Zeitpunkt nur schlecht ran. Unter gewissen Bedingungen gar nicht (Stichwort: Abfindungsverbot).


Ich weiß nicht ob es dasselbe ist, jedenfalls zahlt der AG alles selbst ein (keine Entgeltumwandlung, ist 5 Jahre gesperrt), das habe ich bewusst anstelle Gehaltserhöhung genommen. Läuft aber halt über den AG (erstmal).

>Soll jetzt keine Empfehlung sein oder sowas. Ich mach zb keine.
>Aber Du hast gefragt ob es da Konstrukte gibt ;)
>
>gruß


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