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Autor: | 677220 | ||
Datum: | 24.02.21 12:12 | ||
Antwort auf: | bAV von suicuique | ||
>Jeder AG ist verpflichtet Dir auf Verlangen eine bAV in Höhe von 4% der BBG durch Entgeltumwandlung anzubieten. >[https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1a.html] > >Hat einen festen Fälligkeitstermin. Das Erreichen der Altersgrenze. >Kommst du bis zu dem Zeitpunkt nur schlecht ran. Unter gewissen Bedingungen gar nicht (Stichwort: Abfindungsverbot). Ich weiß nicht ob es dasselbe ist, jedenfalls zahlt der AG alles selbst ein (keine Entgeltumwandlung, ist 5 Jahre gesperrt), das habe ich bewusst anstelle Gehaltserhöhung genommen. Läuft aber halt über den AG (erstmal). >Soll jetzt keine Empfehlung sein oder sowas. Ich mach zb keine. >Aber Du hast gefragt ob es da Konstrukte gibt ;) > >gruß |
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