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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 24.02.21 10:10 | ||
Antwort auf: | Geldanlage an die man nicht "rankommt"? von 677220 | ||
Jeder AG ist verpflichtet Dir auf Verlangen eine bAV in Höhe von 4% der BBG durch Entgeltumwandlung anzubieten. [https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1a.html] Hat einen festen Fälligkeitstermin. Das Erreichen der Altersgrenze. Kommst du bis zu dem Zeitpunkt nur schlecht ran. Unter gewissen Bedingungen gar nicht (Stichwort: Abfindungsverbot). Soll jetzt keine Empfehlung sein oder sowas. Ich mach zb keine. Aber Du hast gefragt ob es da Konstrukte gibt ;) gruß |
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