Thema:
Re:Die DHL mal wieder (Haftung nach Zustellung) -> Tipps? flat
Autor: Xtant
Datum:20.02.21 13:46
Antwort auf:Re:Die DHL mal wieder (Haftung nach Zustellung) -> Tipps? von Koepi


>Wirkaufens ist ja gar kein Käufer. Jetzt wird es juristisch; denn: WK macht nur ein Angebot. Ich noch immer der Besitzer und Eigentümer des Gerätes.

Egal, weil von mir unsauber formuliert. Gemeint war der Empfänger. Ob der nun was kauft oder nicht ist doch wurscht.

>D.h. wenn der Inhalt weg ist, dann ist MEIN Inhalt weg, nicht der von WK. Daher ist der Gefahrenübergang egal. Der Transportdienstleister haftet für den Transport/des Stückgutes.

...und das Stückgut wurde ordnungsgemäß und ohne Beanstandung des Empfängers übergeben.

>Wenn natürlich (wann auch immer) festgestellt wird, dass der Inhalt auf dem Wege gestohlen wird, haftet die DHL voll. Das ist nicht das Problem des Empfängers.

Doch, genau das ist es. Es ist (zunächst) das Problem des (gewerblichen) Empfängers, der sich von privat was zuschicken lässt.
Genau deshalb gibt es ja die Unterscheidung; nach HGB kann auch der Empfänger selbst seine Ansprüche  gegenüber dem Frachtdienstleister geltend machen. Auch wenn er damit quasi den Versender automatisch entlastet. Und genau deshalb will wk das wahrscheinlich auch nicht.

IMO ist das von vorne bis hinten bestenfalls halbseiden seitens wk. Alles abgekartet... diese ganzen seltsamen Versandkonstrukte machen die nicht von ungefähr so.

(interner) Diebstahl existiert seitens der DHL als Haftungsgrund afaik nicht. Im Zweifel ging es einfach verloren, die Kohle holt sich DHL auf dem Regreßweg vom jeweiligen Zusteller. Gilt auch, wenn eine Sendung anderweitig verloren geht und dem Zusteller grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

Letztendlich ist die Post zudem nicht ganz doof. Natürlich ist sie bei einem Adressaten wie wk sehr "sensibel", was die Zustellung angeht und vor allem Unregelmäßigkeiten darin.

>Eben. ;( Vielleicht tue ich ja der DHL unrecht. Aber ich muss als Kunde meine Ansprüche durchsetzen können. Und die muss ich entweder gegen die DHL durchsetzen oder gegen WK.

Ich bin wie gesagt im Zweifel, dass du vom ganzen Ablauf her Ansprüche gegenüber DHL hast. Ich würde mich auf wk konzentrieren. Verlange doch eine eidesstattliche Erklärung, dass sie nichts bekommen haben.

>Wk war eine Idee meiner Mutter. Die hat da schon öfter hin verkauft, bis JETZT lief alles glatt. Da hat sie aber auch immer die Retourenscheine benutzt....was im Nachhinein auch Sinn macht. Wie gesagt, das rechtliche Konstrukt ist interessant. Und das HGB nicht mein Spezialgebiet..:-)

Macht keinen Unterschied. Sie ist und bleibt der Versender.

Angenommen, es ist wirklich so, wie wk behauptet. Weiterhin angenommen, es ist eine seriöse Firma. Dann sollte es auch in derem Interesse, Selbstverständnis oder was auch immer sein, dass du zu deinem Recht kommst.

Offensichtlich ist das denen aber scheißegal.


>Ja und Ja. Auch die Siegelbandnummern sind noch vorhanden. Inklusive der IMEI-Aufkleber der Verpackung des Gerätes. Die hat meine Mutter zum Glück auf den Ankaufsbogen geklebt.

Lass doch die IMEI von Samsung blacklisten. Dann hat wk wenigstens nix davon. ;-)


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