Thema:
Re:Die DHL mal wieder (Haftung nach Zustellung) -> Tipps? flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:20.02.21 12:33
Antwort auf:Re:Die DHL mal wieder (Haftung nach Zustellung) -> Tipps? von Xtant

Disclaimer: Wenn ich "ich" schreibe, bin ich "meine Mutter"..:-) Und ich will hier niemanden was unterstellen. Aber EINER/EINE muss es gestohlen haben.

>Äh... sorry, aber...
>
>1. Du hast als Privatkunde verschickt. Damit gilt der Gefahrenübergang auf den Käufer mit Übergabe an den Transportdienstleister.


Wirkaufens ist ja gar kein Käufer. Jetzt wird es juristisch; denn: WK macht nur ein Angebot. Ich noch immer der Besitzer und Eigentümer des Gerätes. D.h. wenn der Inhalt weg ist, dann ist MEIN Inhalt weg, nicht der von WK. Daher ist der Gefahrenübergang egal. Der Transportdienstleister haftet für den Transport/des Stückgutes. Wenn natürlich (wann auch immer) festgestellt wird, dass der Inhalt auf dem Wege gestohlen wird, haftet die DHL voll. Das ist nicht das Problem des Empfängers.



>2. WK nimmt das Paket an, kommuniziert aber (entgegen den eigenen Angaben/Vorgaben!) tagelang nix, weder Paketeingang noch fehlende Ware und teilt dann *auf Nachfrage* lapidar mit, dass nichts im Paket war und sie nicht zahlen? Geht's noch? Die können ja alles Mögliche behaupten.
>


Eben. ;( Vielleicht tue ich ja der DHL unrecht. Aber ich muss als Kunde meine Ansprüche durchsetzen können. Und die muss ich entweder gegen die DHL durchsetzen oder gegen WK.

Die Abläufe sind dass, was mich nervt.

>Mal abgesehen davon, dass ich eh nicht verstehe, wie man sowas machen kann, da wk als ziemlich windiger Saftladen gilt: wo sollte hier DHL mit im Boot sein?
>


Wk war eine Idee meiner Mutter. Die hat da schon öfter hin verkauft, bis JETZT lief alles glatt. Da hat sie aber auch immer die Retourenscheine benutzt....was im Nachhinein auch Sinn macht. Wie gesagt, das rechtliche Konstrukt ist interessant. Und das HGB nicht mein Spezialgebiet..:-)


>Ich kenne die Abläufe bei wk nicht, aber gerade bei so einem Geschäftsmodell sollte es doch im eigenen Interesse sein, den Wareneingang SEHR zeitnah zu prüfen bzw. Pakete nur unter Vorbehalt anzunehmen.

Bin ich voll bei dir!

>Verlange von wk Nachweise im Rahmen des Möglichen. Fotos, eine Beschreibung, ob das Paket einfach leer war oder beschädigt etc... Es sollte doch auch ein Annahme-/Auspack-/Prüfprotokoll geben.
>


Gibt es angeblich alles nicht. Habe ich auch schon schriftlich (via Email).

>DHL verweist IMO zurecht darauf, dass das Paket ordnungsgemäß zugestellt wurde und von seitens des Empfängers auch im Nachgang keine Reaktion kam.
>


Ja, ich verstehe die DHL auch (ein wenig).

>Gibt es Zeugen für das Aufgeben des Paketes? Existiert der Einlieferungsschein noch?
>


Ja und Ja. Auch die Siegelbandnummern sind noch vorhanden. Inklusive der IMEI-Aufkleber der Verpackung des Gerätes. Die hat meine Mutter zum Glück auf den Ankaufsbogen geklebt.

>Natürlich (bzw. leider Gottes) hat das ganze System seine Schwächen/Lücken, gerade in Verbindung mit so einem (wie gesagt IMO sehr zweifelhaften) Geschäftsmodell.
>


;(

>Dennoch: IMO ist dein Job nicht, bei der Post nachzubohren, was mit dem Paketinhalt passiert sein könnte; sondern bei wk das euch zustehende Geld einzutreiben, notfalls auf rechtlichem/gerichtlichem Wege.
>


Darauf läuft es wohl hinaus.

>Wer sagt denn, dass nicht wk selbst das Ding verschlampt hat? Der gewerbliche Ankäufer hat hier die Arschkarte. Bestenfalls kannst du deine evtl. Ansprüche gegenüber DHL an ihn abtreten.

Das wäre auch eine Möglichkeit.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname