Thema:
Re:Scheidung mit Kind steht an flat
Autor: suicuique
Datum:03.02.21 14:50
Antwort auf:Re:Scheidung mit Kind steht an von 17383

>Angenommen ich kaufe in der Ehe eine Aktie für 100€. Die ist nach 2,5 Jahren 150€ wert. Gelten dann nur die 50€ als Zugewinn oder die 150€? Wie sieht es aus wenn ich die Aktie vor der Ehe gekauft habe?

Stell Dir das so vor:
Ehezeitbeginn = Eröffnungsbilanz
Ehezeitende = Schlußbilanz

Schlußbilanz - Eröffnungsbilanz = Zugewinn
Der wird geteilt. Also alles was an Vermögen in der Ehezeit dazu gekommen ist.
(ausgenommen davon sind persönliche Schenkungen und Erbschaften)

Gilt übrigens auch für Ansprüche aus der Altersvorsorge (gesetzliche, private und betriebliche). Stichwort Versorgungsausgleich.
Viel Erfolg.

gruß


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