Thema:
Re:Scheidung mit Kind steht an flat
Autor: 17383
Datum:03.02.21 14:30
Antwort auf:Re:Scheidung mit Kind steht an von MattR

>Keine Rechtsberatung. Ich habe aber gute 10 Scheidungen bei Arbeitskollegen miterlebt und lese gerne in Scheidungsforen etc.

Auch ein Hobby ;-)

>3/7 der bereinigten Netto Einkommen, aber ich habe das Gefühl du vermischt aktuell Trennungsunterhalt mit eventuellem nachehelichen Unterhalt.

Stimmt.

>Der Kindesunterhalt wird unter anderen Abzügen vom Netto abgezogen bevor der Trennungsunterhalt etc. berechnet wird daher bereinigtes Netto.

Ah.

>Ich würde niemals heiraten die statistischen Wahrscheinlichkeiten sprechen dagegen

Ja gut, im Nachhinein und so :-)

>Da Ihr vermutlich in einer Zugewinngeimenschaft lebt dürfte der Zugewinn aufgeteilt werden allerdings nach gerade mal 2.5 Jahren ist da vermutlich nicht viel angefallen.

Hallo?? Gamestop Aktie!!! ;-)

>Dann wird der Zugewinn aufgeteilt

Angenommen ich kaufe in der Ehe eine Aktie für 100€. Die ist nach 2,5 Jahren 150€ wert. Gelten dann nur die 50€ als Zugewinn oder die 150€? Wie sieht es aus wenn ich die Aktie vor der Ehe gekauft habe?

Aber ja, ab zum Anwalt, hast schon recht.


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