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Autor: | 17383 | ||
Datum: | 03.02.21 14:30 | ||
Antwort auf: | Re:Scheidung mit Kind steht an von MattR | ||
>Keine Rechtsberatung. Ich habe aber gute 10 Scheidungen bei Arbeitskollegen miterlebt und lese gerne in Scheidungsforen etc. Auch ein Hobby ;-) >3/7 der bereinigten Netto Einkommen, aber ich habe das Gefühl du vermischt aktuell Trennungsunterhalt mit eventuellem nachehelichen Unterhalt. Stimmt. >Der Kindesunterhalt wird unter anderen Abzügen vom Netto abgezogen bevor der Trennungsunterhalt etc. berechnet wird daher bereinigtes Netto. Ah. >Ich würde niemals heiraten die statistischen Wahrscheinlichkeiten sprechen dagegen Ja gut, im Nachhinein und so :-) >Da Ihr vermutlich in einer Zugewinngeimenschaft lebt dürfte der Zugewinn aufgeteilt werden allerdings nach gerade mal 2.5 Jahren ist da vermutlich nicht viel angefallen. Hallo?? Gamestop Aktie!!! ;-) >Dann wird der Zugewinn aufgeteilt Angenommen ich kaufe in der Ehe eine Aktie für 100€. Die ist nach 2,5 Jahren 150€ wert. Gelten dann nur die 50€ als Zugewinn oder die 150€? Wie sieht es aus wenn ich die Aktie vor der Ehe gekauft habe? Aber ja, ab zum Anwalt, hast schon recht. |
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