Thema:
Re:Scheidung mit Kind steht an flat
Autor: MattR
Datum:03.02.21 14:15
Antwort auf:Scheidung mit Kind steht an von 17383

Keine Rechtsberatung. Ich habe aber gute 10 Scheidungen bei Arbeitskollegen miterlebt und lese gerne in Scheidungsforen etc. und würde Dir wohl gleich mal vorab raten eher dort zu posten oder besser gleich zum Anwalt gehen. Ein paar Kommentare habe ich aber dennoch gemacht.


>2,5 Jahre verheiratet, Kind ist knapp über 2 Jahre. Zusammenwohnen geht nicht mehr, Versöhnung ziemlich ausgeschlossen, wenn man auch nicht im Streit auseinander gehen möchte, da man ja auch weiterhin wegen des Kindes Umgang haben wird.
>
>Hier sind ja auch schon ein paar alte Säcke die Scheidung hinter sich haben und können evtl ein paar Tipps geben. Ich denk, dass wir einen gemeinsamen Anwalt nehmen können, so verhärtet sind die Fronten nicht ;-) Sie arbeitet 60% (vor Kind 100%) und ich 80% (vorher auch 100%) und ich verdiene auch mehr. Kind wird wohl bei Mutter wohnen, ein Hin und Her ist wohl fürs Kind nicht gut, auch wenn ich natürlich mehrmals die Woche das Kind zu mir holen würde.
>
>Was ich bis jetzt so ergooglet habe:
>
>-Trennungsjahr ist ein Muss inkl. räumlicher Trennung.
>-Frau könnte wenn sie wollte bis das Kind 3 ist komplett aufhören zu arbeiten.
>-Ich muss anteilig (grob 3/7 der summe beider Gehälter) abgeben.
>-Nach dem Trennungsjahr muss Frau wieder arbeiten gehen, ich muss aber weiterhin 3/7 zahlen? Oder ist dann quasi schon Schluss?


3/7 der bereinigten Netto Einkommen, aber ich habe das Gefühl du vermischt aktuell Trennungsunterhalt mit eventuellem nachehelichen Unterhalt. Trennungsunterhalt fällt immer an, deshalb zögern die wenig Verdiener gerne die Scheidung so lange hinaus wie es geht, weil danach eventuell weniger oder gar kein Geld fließt. Den Anwalt Spass zahlt eh meist der mit dem besseren Einkommen.

>-Was ist mit Zahlungen fürs Kind, darüber les ich nichts. Die Wohnung der Frau muss ja auch wegen des Kindes größer sein, wie ist das geregelt?

Der Kindesunterhalt wird unter anderen Abzügen vom Netto abgezogen bevor der Trennungsunterhalt etc. berechnet wird daher bereinigtes Netto.

>
>Wie habt ihr das gemacht? Anwalt direkt mit Beginn der Trennung oder erst nach dem Jahr? Ich will mich natürlich finanziell nicht aus der Verantwortung stehlen, würde aber vorher schon gern wissen, wie klein meine zukünftige Wohnung sein muss :-)


Ich würde niemals heiraten die statistischen Wahrscheinlichkeiten sprechen dagegen

>
>Wir haben getrennte Konten und alle Ausgaben jeden Monat gemäß Nettogehälter des Monats aufgeteilt (falls die Info wichtig ist..). Geld angelegt hat jeder für sich. Es besteht kein Ehevertrag und kein Immobilienbesitz.
>


Da Ihr vermutlich in einer Zugewinngeimenschaft lebt dürfte der Zugewinn aufgeteilt werden allerdings nach gerade mal 2.5 Jahren ist da vermutlich nicht viel angefallen.

Dann wird der Zugewinn aufgeteilt

>Was müssen wir noch beachten, damit es so smooth wie möglich für alle Beteiligten vollzogen werden kann. Natürlich müssen wir uns bis zur Trennung besonders am Riemen reißen, weil unser Kind Streitigkeiten natürlich schon direkt mitbekommt und imitiert :-/
>
>Hmm, evtl falscher Thread? Soll ich “der offizielle Scheidungsthread Nr I” aufmachen? :-D


< antworten >